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Wohnriester: Eigenheim durch Riester-Sparen

Private Altersvorsorge durch mietfreies Wohnen im Alter: Das angesparte Kapital einer Riester-Rentenversicherung, Riester-Fondssparplan oder Riester-Banksparplan kann beim sog. "Wohnriester" komplett oder teilweise zum Bau oder kauf einer Immobilie eingesetzt werden. So erhöht sich das Eigenkapital, die benötigte Kreditsumme wird geringer. Außerdem läßt sich mit dem Geld auch ein Darlehen zum Immobilienkauf oder Hausbau ablösen.

Was wird gefördert?
Wohnriester erlaubt lediglich die Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums. Außerdem muss die Immobilie Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz des Wohnriester-Sparers darstellen. Ein Ferienhäuschen im Ausland als Altersruhesitz ist nicht förderfähig. Ebenso wenig möglich ist eine altersgerechte Umrüstung eines Eigenheims oder der Kauf eines Mehrfamilienhauses.
Nach dem neuen Eigenheimrentengesetz fällt zudem eine Art Strafsteuer an, sollte der Riester-Sparer das geförderte Wohn-Objekt in den ersten zehn Jahren nach Renteneintritt verkaufen. In diesem Fall spricht man von „schädlicher Verwendung“ des Riesterdarlehens. Wird die geförderte Immobilie innerhalb von vier Jahren nach dem Verkauf durch ein neues Wohn-Objekt ersetzt, fällt keine Strafsteuer an. Das Gleiche gilt, wenn das Kapital in ein neues Riester-Produkt (Banksparplan, Fondssparplan,Versicherung) gesteckt wird.

Riester-Bausparvertrag
Bausparkassen bieten ein eigenes Riester-Produkt an, das Bausparen mit der Riester-Förderung verbindet. Entsprechende Produkte sind seit Herbst 2008 auf dem Markt.

Wohnungsbauprämie
Die staatliche Wohnungsbauprämie bleibt unabhängig von einer Riester-Förderung bestehen. Jedoch lt. Bundesfinanzministerium nur dann, wenn „das Kapital in Wohnimmobilien investiert wird“. Bis dato konnte das Geld nach Ablauf der 7jährigen Sperrfrist auch für andere Zwecke verwendet werden.

Wohnriester und Steuern
Die Auszahlung von Wohnriester muss versteuert werden und zwar mit Renteneintritt. Im Gegensatz zur "klassischen Riester-Rente", also Versicherung oder Sparplan, gibt es keine monatliche Rente, stattdessen wird ein sog. „Wohnförderkonto“ gebildet, auf dem die Förderung des Staates und die Tilgungsraten fürs Wohneigentum mit zwei Prozent pro Jahr registriert werden. Auf diesen Betrag zahlt der Rentner Steuern. Es kann gewählt werden, ob die Steuern auf einmal gezahlt werden - in diesem Fall werden 30 Prozent Rabatt gewährt. Der Ruheständler muss sich im Gegenzug verpflichten, die Immobilie 20 Jahre zu behalten. Variante 2: Die Steuern auf das Riester-Geld werden 25 Jahre lang abgezahlt, dann entfällt der Abschlag.

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