« Tipps & Tricks zum Steuern sparen | Hauptseite | Wohnriester: Eigenheim durch Riester-Sparen »


Abgeltungsteuer

Ab 2009 wird in Deutschland die Abgeltungsteuer eingeführt. Ab dann werden auch die Erträge von Kapital versteuert, weshalb es sinnvoll ist, noch in diesem Jahr Kapitalanlagen festzulegen.

Bei der Abgeltungsteuer werden Erträge (Zinsen, Gewinne etc) mit 25 % steuerlich abgegolten. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer fällt allerdings nur dann an, wenn der Sparer-Pauschbetrag von 801€ für Ledige bzw. 1.602€ für Verheiratete überstiegen wird oder wenn man keine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegt.

Das Gute daran ist, dass eine Steuererklärung hierfür nicht mehr notwendig ist, da die Steuer direkt von den depotverwaltende Stellen, also Banken und Sparkassen, einbehalten bzw. direkt von dort an die Finanzämter abgeführt werden. Das bedeutet für den Steuerzahler weniger Aufwand, da somit die gesamte Steuerpflicht auf Kapitalerträge „abgegolten“ ist. Daher rührt auch der „Abgeltungsteuer“.

Dennoch gibt es einiges zu beachten bei der Abgeltungsteuer. So entfällt beispielsweise die 12-monatige Spekulationsfrist auf Erlöse aus Wertpapieren. Auch das Halbeinkünfteverfahren, das absicherte, dass nur die Hälfte der Erträge versteuert werden müssen, wird es mit der Abgeltungsteuer nicht mehr geben. Doch es gibt viele Ausnahmen. Daher ist es generell kein Fehler, sich ausführlich über die Einführung der Abgeltungsteuer zu informieren zu lassen, um das Beste aus seinen individuellen Finanzen herauszuholen.

Ausführliche Informationen erhält man unter abgeltungssteuer2009.net und abgeltungssteuer.net.

Neue Fragen zum Thema Finanzen:

Siehe auch