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Steuerfreibetrag

Entgegen der allgemeinen Meinung gibt es DEN Steuerfreibetrag nicht. Der Begriff wird für viele Freibeträge angewandt, die nur eines gemeinsam haben: Sie mindern die Steuerbemessungsgrundlage. Versteuert werden muss dabei nur der Teil der Einnahmen, der den Freibetrag übersteigt.

Im deutschen Steuerrecht gibt es viele Freibeträge, die entweder eingeführt wurden, um einen sozialen Ausgleich zu schaffen oder um das Besteuerungsverfahren zu vereinfachen. Die allgemein bekanntesten Freibeträge gibt es bei der Einkommensteuer.

Einkommensteuer: Grundfreibetrag

Vor allem für Schüler, Studenten und Mini-Jobber ist der Grundfreibetrag interessant. Übersteigt das Einkommen nämlich nicht den Betrag von 7.664 € (Stand 2008), muss das Einkommen nicht versteuert werden. Diese Regelung soll das Existenzminimum sichern und wird daher von Zeit zu Zeit den Lebenshaltungskosten angepasst. Bemessungsgrundlage dieses Betrages ist das Sozialhilfegesetz, im Volksmund auch bekannt als Hartz IV.

Einkommensteuer: Sparerfreibetrag

Ab dem 1. Januar 2009 wird mit Einführung der Abgeltungsteuer der Sparerfreibetrag Sparer-Pauschbetrag genannt. Das Prinzip dahinter bleibt jedoch gleich: Bis zur Höhe dieses Betrages bleiben alle Einkünfte eines Kapitalvermögens steuerfrei. Das bedeutet, dass Ledigen ab 2009 ein Freibetrag von 801€ und Verheirateten ein Freibetrag von 1.602€ zur Verfügung steht. Kapitalvermögen an sich ist jedoch steuerpflichtig und muss daher bei der Steuererklärung angegeben werden. Der Freibetrag wird in diesem Fall vom Finanzamt selbständig abgezogen.

Einkommensteuer: Kinderfreibetrag

Als Kinderfreibetrag wird zum einen der Betrag bezeichnet, der das sächliche Existenzminimum des Kindes sichern soll. Dieser liegt derzeit bei 1.824€. Hierzu kommen noch 1.080€, die den Eltern des Kindes für seinen Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf zustehen. Beide Beträge werden vom Einkommen pro Elternteils abgezogen, das bedeutet, dass für Eheleute ein Freibetrag von 5.808€ für jedes Kind zustehen. Dieser Kinderfreibetrag bekommen die Eltern allerdings erst dann, wenn es für den Steuerpflichtigen günstiger ist als das Kindergeld, das für den Unterhalt des Kindes bezahlt wird.

Steuerfreibeträge gibt es sehr viele, wobei auch immer im Kontext geprüft werden muss, wer auf welche Freibeträge Anspruch hat.

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