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Kreditvertrag

Gewährt eine Bank oder Sparkasse einen Kredit, muss grundsätzlich ein Kreditvertrag abgeschlossen werden. Bei Konsumentenkrediten hat dies gemäß den gesetzlichen bestimmungen immer in schriftlicher Form zu erfolgen. Darüber hinaus muss der Kreditgeber im Kreditvertrag eine Reihe von Angaben machen, um dem Verbraucher einen genauen Überblick über Verpflichtungen und Kostenbelastung zu ermöglichen.

Kreditvertrag - Angaben

Zu den gesetzlich geforderten Angaben in einem Kreditvertrag gehört folgendes: Nettokreditbetrag, also der tatsächlich an den Verbraucher ausgezahlte Betrag; Gesamtbetrag sämtlicher Teilzahlungen inklusive Zinsen und aller anfallenden Gebühren; Effektiver Jahreszins; Rückzahlungsmodalitäten, vor allem Höhe und Anzahl der Raten.

Kreditvertrag - Widerrufsrecht

Bei einem Konsumenten- oder Verbraucherkredit kann der Kreditvertrag vom Kreditnehmer innerhalb 14 Tagen widerrufen werden. Dabei müssen keine Gründe für den Widerruf angegeben werden. Der Kreditnehmer muss lediglich die rechtzeitige Absendung des Widerrufs nachweisen können, weshalb es sich empfiehlt diesen per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Auf das Widerrufsrecht muss im Kreditvertrag hingewiesen werden. Fehlt der Hinweis gilt das Widerrufsrecht ein Jahr, fall der Kredit nicht vorher bereits zurückgezahlt wurde.
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