Aktionär
Ein Aktionär ist ein Inhaber von Aktien und damit Teilhaber an einer Aktiengesellschaft. Seine Rechte und Pflichten werden im Aktiengesetz geregelt. Unter einem Mehrheitsaktionär versteht man einen Aktionär oder Aktionärsgruppen, die mindestens 50 % des Aktienkapitals der Aktiengesellschaft besitzen. Im Gegensatz dazu besitzt der Kleinaktionär nur wenige Aktien der AG.



