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Aktionär

Ein Aktionär ist ein Inhaber von Aktien und damit Teilhaber an einer Aktiengesellschaft. Seine Rechte und Pflichten werden im Aktiengesetz geregelt. Unter einem Mehrheitsaktionär versteht man einen Aktionär oder Aktionärsgruppen, die mindestens 50 % des Aktienkapitals der Aktiengesellschaft besitzen. Im Gegensatz dazu besitzt der Kleinaktionär nur wenige Aktien der AG.

Aktionär - Rechte

Zu den wesentlichen Rechten des Aktionärs gehören das Aktienstimmrecht, die Teilnahme an der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft sowie der Anspruch auf die Dividende, soweit in der Hauptversammlung nicht anders beschlossen. Dabei wird der Gewinnanteil ebenso wie das Stimmrecht nach der Größe des Anteils an der AG bestimmt.
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