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TAN – Berechtigung zum Internet-Banking

TAN ist die Abkürzung für Transaktionsnummer. Das ist ein Einmalpaßwort, das nach dem ersten Gebrauch verfällt. Als Teilnehmer beim Internet-Banking erhält man, meist per Post, eine Liste von Transaktionsnummern. Bei jedem Buchungsvorgang – der Transaktion – muß diese Geheimzahl eingegeben werden. Sie gilt quasi als Unterschrift. Wenn die Liste zur Neige geht, erhält der Kunde von der Bank eine neue. Für das Abrufen des Kontostandes und der letzten Buchungen hingegen ist nur eine PIN (Persönliche Identifikations-Nummer) nötig.

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