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Privatkredit: Für den privaten Bedarf

Ein Privatkredit ist ein Kredit für den privaten Bedarf. Oft wird auch von Konsumentenkredit gesprochen. Für Privatkredite gilt das Verbraucherkreditgesetz, das dem Schutz des Verbrauchers dienen soll. Danach müssen Kreditverträge grundsätzlich schriftlich geschlossen werden. Ferner ist der Kreditgeber verpflichtet, im Vertrag bestimmte Angaben zu machen, damit der Verbraucher Verpflichtungen und Kostenbelastung überschauen kann.

Widerrufsrecht: Ein Privatkreditvertrag kann vom Kreditnehmer innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Man muss allerdings beweisen können, dass der Widerruf rechtzeitig abgeschickt wurde. Im Kreditvertrag muss auf das Widerrufsrecht hingewiesen werden. Ist dies nicht der Fall, erlöscht das Widerrufsrecht erst nach einem Jahr, es sei denn, der Privatkredit wird früher zurückgezahlt.

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