Grundsteuer: Steuern auf Grundbesitz
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf unbebauten oder bebauten Grundbesitz. Sie ist im Grundsteuergesetz (GrStG)geregelt. Erhoben wird die Grundsteuer von Städten und Gemeinden.
Es gibt die beiden Steuerarten Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A (agrarisch) wird auf landwirtschaftliche Grundstücke erhoben, die Grundsteuer B (baulich) für bereits bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude. Berechnungsgrundlage ist der vom Finanzamt festgestellte Einheitswert.



