Steuererklärung: Ausbildungskosten sind absetzbar
Ausbildungskosten sind steuermindernd. Im Vorteil sind dabei besonders Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung. Ihre Aufwendungen für Weiterbildung können als Werbungskosten unbegrenzt abgesetzt werden.
Voll anerkannt werden die Ausgaben vom Finanzamt, wenn diese mehr als 920 Euro im Jahr ausmachen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob man berufstätig oder arbeitslos ist.
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